Steuerstreit

Das Steuerrecht ist bekanntermaßen ein Minenfeld, das leider allzu oft aus der Sicht des Finanzamts an den falschen Stellen betreten wird. Der Steuerstreit mit dem Finanzamt ist die Folge. Neben einem hervorragenden Fachwissen im Steuerrecht vermögen insbesondere ausgezeichnete juristische Fähigkeiten im steuerlichen Verfahrens- und Prozessrecht die Erfolgsaussichten im Steuerstreit entscheidend zu steigern. Die gekonnte Verknüpfung dieser Rechtsbereiche ist vielfach ausschlaggebend für den Erfolg eines Einspruchs- oder Klageverfahrens.

Unsere Expertise wird auch von internationalen Beratungsunternehmen geschätzt, die uns bei denkbaren Konflikten mit der amerikanischen Börsenaufsicht SEC ihren Mandanten als Prozeßvertreter empfehlen. Häufiger Ausgangspunkt eines Steuerstreits ist eine steuerliche Betriebsprüfung. Daher ist es im Rahmen von Betriebsprüfungen aus strategisch-taktischen Erwägungen auch für Berufskollegen oftmals ratsam, bei erkennbaren Konfliktsituationen unseren Rat als Spezialisten für Steuerstreit schon frühzeitig ergänzend einzubeziehen.

Kompetenzbereiche

  • Einspruchsverfahren
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerliche Betriebsprüfung