Steuerstrafverteidigung

Die erfolgreiche Steuerstrafverteidigung findet nur selten im Gerichtssaal statt, sondern meistens „hinter den Kulissen“ im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die Leistungsqualität im Steuerstrafverfahren wird oftmals bestimmt durch das Erkennen und Nutzen der Wechselwirkungen zwischen Straf(prozeß)recht und Steuerrecht sowie durch die vorausschauende und sorgfältige Abstimmung des Strafverfahrens mit dem steuerlichen Festsetzungsverfahren. Exquisites Fachwissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht ist hierfür unerlässlich und zwingend. Daher bleibt die effektive Steuerstrafverteidigung nur wenigen Spezialisten vorbehalten.

Wir bieten Ihnen neben der doppelten Berufsqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater zusätzlich auch die Erfahrung aus der Tätigkeit als Finanzbeamter in der Steuerstrafverfolgung. Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind ebenfalls prägend für unser Handwerk.

Kompetenzbereiche

  • Strafrechtliches Ermittlungsverfahren
  • Strafrechtliches Hauptverfahren
  • Steuerliches Festsetzungsverfahren